Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/22/008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt den Antragstellern aus Lindenhof grundsätzlich zu, dass in Burg Stargard in der Ortslage Lindenhof für eine Fläche (Flurstücke 20/5 und 21/2 in der Flur 1 der Gemarkung Burg Stargard) Bauland geschaffen wird. Der Bürgermeister wird beauftragt die städtebaulichen Verträge vorzubereiten.

 

 

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Sachverhalt

Durch zwei Antragssteller aus Lindenhof wurde eine Anfrage am 16.12.2021 an die Stadtverwaltung gestellt, dass die Flurstücke 20/5 und 21/2 in der Flur 1 der Gemarkung Burg Stargard in Bauland umgewandelt werden sollen. Die Eigentümer planen Unterstellmöglichkeiten bzw. Garagen zu errichten bzw. einige Objekte wurden schon errichtet. Aktuell besteht entsprechend der gültigen Entwicklungs- und Ergänzungssatzung des Ortsteils Lindenhof kaum die Möglichkeit Nebengebäude zusätzlich zum Wohngebäude zu errichten.

 

Zur Schaffung von Baurecht wäre ein Bauleitplanverfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen. Hierfür wären vorab städtebauliche Verträge abzuschließen.

In diesen Verträgen ist u. a. die Übernahme der Planungskosten sowie übrigen Kosten zu regeln.

 

 

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rechtliche Grundlagen

 Kommunalverfassung M-V, Baugesetzbuch

 

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Finanz. Auswirkung

keine 

 

 

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Anlagen

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