Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/22/020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt, das ursprüngliche Ziel des 3-Geschossigen-Wiederaufbaus des Krummen Hauses nicht weiter zu verfolgen und die ursprünglichen Beschlüsse zur Sicherung und Ausbau der Ruine "Krummes Haus" vom 05.05.2010  (Bestätigung der ersten Entwurfsplanung) sowie vom 10.04.2019 (2. Gestaltungsvorschlag) wieder aufzuheben.

 

Gleichzeitig beschließt die Stadtvertretung Burg Stargard grundsätzlich, an der Sicherung der bestehenden Ruine des Krummen Hauses festzuhalten und darüber hinaus eine Überdachung der verbliebenden Gebäudeteile anzustreben.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, nötige Planungsschritte zur Sicherung der Ruine einzuleiten (einschl. Ausschreibung / Vergabe) und darüber hinaus auch Varianten einer Überdachung erarbeiten zu lassen und der Stadtvertretung erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

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Sachverhalt

Auf Grund von Teilabbrüchen der Mauer am Krummen Haus wurde erneut deutlich, dass langfristig betrachtet eine Sicherung und Sanierung der Mauerreste einschließlich einer Überdachung erforderlich wird, wenn man in kommenden Jahren nicht noch weitere Mauerabbrüche riskieren will.

Durch die Stadt wurden in den vergangenen Jahren mehrfach Versuche unternommen, die Sicherung der Ruine und damit einhergehend auch das ursprüngliche Ziel, den Wiederaufbau des Krummen Hauses, über Fördermittel realisiert zu bekommen. Allerdings war es aus finanzieller Sicht nicht möglich, die Bedingungen der potenziellen Fördermittelgeber sowie auch die Wünsche der Denkmalpflege vollends zu erfüllen.

 

Für die Sicherung des Krummen Hauses wurde bereits ein Sanierungskonzept (ca. 2 Mio. €) erarbeitet und auch schon eine denkmalrechtliche Genehmigung erteilt. Darauf aufbauend müssten nun konkrete Planungsschritte eingeleitet werden, um nicht nur die Voraussetzungen für die Förderung der Sanierung der Mauerreste zu erfüllen, sondern auch ein Varianten zur Bedachung des Krummen Hauses vorschlagen zu können.

 

Durch die Verwaltung wurde für die Sicherung der Ruine im vergangenen Jahr ein Förderantrag beim Landesamt für Denkmalpflege in Höhe von knapp 1 Mio. Euro gestellt. Dass eine Förderung seitens des Landesamtes in einem Schritt ausgereicht werden würde, ist eher unrealistisch.

 

Der Termin mit dem Landesamt Ende März  2022 soll daher dafür genutzt werden, um mögliche Varianten einer schrittweisen Umsetzung, auch unter aquirierung von Bundesmitteln, erörtert werden.

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rechtliche Grundlagen

KV M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Planungskosten für Variantenuntersuchung / Entwurfsplanung:  voraussichtl.  50 T€ - Deckung über Planansatz: Innere Erschließung Burg (Eigenmittelanteil - 50.000 €) HH `21

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Anlagen

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