Antrag - 00SV/22/025
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführung von digitalen Sitzungen und Ausschüssen der Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard zur Umsetzung einer gleichberechtigten Teilnahme und Teilhabe aller gewählten Stadtvertreter vor dem Hintergrund der Gefahren und Besonderheiten im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Janett Segeth
- Einreicher:
- Fraktion Stargard 2030
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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06.04.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt,
- dass ihre Sitzungen in Präsenz und in Videokonferenz stattfinden, um Stadtvertretern und sachkundigen Einwohnern unter besonderen Umständen (eigene Risikoabwägung bei Vorerkrankungen, Quarantäneumstand durch direkte Erkrankung oder indirekten Beteiligung an einer Quarantänemaßnahme) eine gleichberechtigte Teilhabe an allen Sitzungen zu ermöglichen.
- Dies Umsetzung orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und kann zeitlich befristet werden.
Sachverhalt
Das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie eröffnet uns diese Möglichkeit der Ausgestaltung unserer Sitzungen. Die Pandemie hat uns noch immer fest im Griff, betrifft uns alle jederzeit und überall. Uns als Stadtvertretung sollte es ein großes Anliegen sein, alle Stimmen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Gremien und Sitzungen stellvertretend über die Stadtvertreter sowie unterstützt durch sachkundige Einwohner vertreten zu wissen. Insbesondere wir sollten einer Ausgrenzung in diesen Zeiten der Isolation entgegenwirken und uns für eine gemeinsame Kommunalpolitik einsetzen. Die befristete Gesetzesänderung ergänzt bestehende Regelungen und ermöglicht flexible Umsetzungen in digitalen Formaten. Die Regelungen der Kommunalverfassung gelten weiterhin. Die Veränderung gilt wie die Landesverordnung aktuell nur bis Dezember 2022. Über konkrete Umsetzungsschritte und -möglichkeiten ließe sich zeitnah in den Ausschüssen diskutieren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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