Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/22/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf Grundlage des § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3, § 3 Abs. 1 sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V (KV M-V) werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölpin nachfolgende Beschlüsse gefasst:

 

  1. Die Gemeindevertretung Cölpin stimmt dem geänderten Vorentwurf (Geltungsbereich) über den B-Plan Nr. 6 „Am Koppelberg” bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung zu.

 

  1. Der geänderte Vorentwurf über den B-Plan Nr. 6 „Am Koppelberg” Neu Käbelich in der Gemeinde Cölpin ist öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet bzw. auf der Homepage der Amtsverwaltung.

 

Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 1 und 2 sowie § 2 Abs.2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung des Planentwurfs einschl. Begründung.

 

 

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Sachverhalt

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Koppelberg“ ist die Brandschutzbedarfsplanung für das Amt Stargarder Land aus dem Jahr 2019, aus der hervorgeht, dass das vorhandene FFw-Gerätehaus in der Gemeinde Cölpin, Ortsteil Neu Käbelich nicht den Anforderungen der Unfallkasse sowie der DIN 14092 für Feuerwehrhäuser entspricht.

Da das Grundstück im sog. Außenbereich liegt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig, um Baurecht zu schaffen.

 

Hierfür stehen die Flurstücke 71 und 72, Flur 1 in der Gemarkung Neu Käbelich mit einer Gesamtfläche von 10.731 m² am südlichen Ortsausgang zur Verfügung. Diese Fläche bietet Potenzial für die Errichtung von einem Feuerwehrgerätehaus, PKW-Stellplätzen und Übungsplatz.

Das Ziel des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Koppelberg“ ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses mit Schulungsraum und Sozialtrakt, PKW-Stellplätzen und Übungsplatz auf einer Fläche für Gemeinbedarf.

 

 

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rechtliche Grundlagen

BauGB; BauNVO, KV M-V

 

 

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Finanz. Auswirkung

Diese sind im Haushalt 2022/2023 unter dem Produkt 12600.5625000 (21.680,54 EUR) eingestellt.

 

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