Beschlussvorlage - 05GV/26/002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Groß Nemerow beschließt ergänzend bzw. abändernd zum Beschluss vom 14.05.2025:

  1. Auf die Anschaffung eines Parkscheinautomaten zu verzichten.
  2. Stattdessen für den Caravan-Stellplatz in Klein Nemerow ein digitales Bezahlsystem (z. B. EasyPark-App) zur Entrichtung der Stellplatzgebühr einzuführen.
  3. Die Anschaffung und Installation einer Energiesäule sowie einer separaten Frischwasser-Entnahmesäule

 

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Sachverhalt

Mit Beschluss vom 14.05.2025 wurde die Anschaffung eines Parkscheinautomaten sowie von Elektrosäulen für den Caravan-Stellplatz in Klein Nemerow beschlossen.

Im Rahmen der weiteren Planung wurde die Maßnahme überprüft. Dabei hat sich ergeben, dass eine digitale Bezahlmöglichkeit (z. B. EasyPark-App) eine wirtschaftlichere und verwaltungsärmere Alternative zum Parkscheinautomaten darstellt.

Die Vorteile der App-Lösung sind insbesondere:

  • Wegfall von Investitions- und Wartungskosten für einen Parkscheinautomaten
  • Reduzierung von Bargeldhandling und Entleerungsaufwand
  • Zeitgemäße, nutzerfreundliche Zahlungsabwicklung
  • Transparente digitale Abrechnung

 

Darüber hinaus wurde im Rahmen der Konkretisierung der Maßnahme festgestellt, dass eine Erweiterung der Infrastruktur um eine Energiesäule mit mehreren Stromanschlüssen sowie eine separate Frischwasser-Entnahmesäule sinnvoll ist. Eine moderne Strom- und Wasserversorgung entspricht dem heutigen Standard vergleichbarer Caravan-Stellplätze. Durch die zusätzliche Bereitstellung von Frischwasser wird der Stellplatz funktional aufgewertet und für Wohnmobilreisende attraktiver gestaltet. Dies kann mittel- bis langfristig zu einer höheren Auslastung sowie zu zusätzlichen Einnahmen führen.

 

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rechtliche Grundlagen

 (KV M-V, StrWG M-V), TVgG M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Für die Maßnahme wurden im Vorjahr Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 € veranschlagt. Diese Mittel wurden als Haushaltsrest in das laufende Haushaltsjahr übertragen und stehen weiterhin zur Verfügung.

Da der voraussichtliche Gesamtauftragswert der Versorgungsanlagen über 10.000 € liegt, ist ein Vergabeverfahren durchzuführen.

Durch den Verzicht auf die Anschaffung eines Parkscheinautomaten entfallen die hierfür vorgesehenen Investitionskosten.

 

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