Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/15/089
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Stadt Burg Stargard 2016
Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jana Linscheidt
- Einreicher:
- Linscheidt, Jana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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02.11.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Soziales
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Vorberatung
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03.11.2015
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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05.11.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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02.12.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 45 KV M-V hat eine Kommune für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Haushaltsplanes, des Höchstbetrages aller Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit, der Steuersätze (Hebesätze) sowie der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen. Der Haushaltsplan, der Bestandteil der Haushaltssatzung ist, ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft einer Kommune. Er ist nach Maßgabe der Kommunalverfassung für die Haushaltswirtschaft verbindlich. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben.
Da der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann, ist entsprechend § 43 Abs. 7 KV M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich auf Dauer wieder sichergestellt werden kann. Das Haushaltssicherungskonzept und die darin enthaltenen Maßnahmen sind von der Vertretung zu beschließen sowie durch die Verwaltung umzusetzen.
Rechtliche Grundlage: § 45 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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