Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/15/092

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt der beiliegenden Benutzungsordnung und Entgeltordnung für die Annahmestelle in Burg Stargard zu. Der Bürgermeister wird beauftragt alle notwendigen Schritte einzuleiten.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Burg Stargard betreibt ab dem 01.01.2016 auf dem jetzigen Gelände des Bauhofes, Quastenberg 14 A eine Annahmestelle betreibt, die den für unsere Einwohner regelmäßig erforderlichen Bedarf an Entsorgungsleistungen abdeckt.

 

Es sind folgende Öffnungszeiten der Annahmestelle vorgesehen:

 

  •              In den Sommermonaten März bis September              

am Freitag  in der Zeit von 12:00 bis 17:00 Uhr

am Samstag in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr

 

  •              In den Wintermonaten von Oktober bis Februar

           am Samstag von 9:00 bis 12:00 Uhr

 

Mit den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und einzelnen Initiatoren für eine Annahmestelle in Burg Stargard, wurde abgestimmt, dass nur Bauschutt, Baumischabfälle sowie Grünschnitt angenommen werden sollen. Hinsichtlich der Preisgestaltung wird vorgeschlagen, sich an den bisherigen Festlegungen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zu orientieren, das heißt:

 

Grün- und Gartenabfälle              10,00 €/m³

Bauschutt unbelastet                   15,00 €/m³

Baumischabfälle                          40,00 €/m³

Annahme Schrott                          kostenfrei

 

Es wird eine kostendeckende Betreibung der Annahmestelle angestrebt. Im Jahr 2017 wird geprüft werden, ob die o. g. Preise verändert werden müssen.

 

 

Alle weiteren überlassungspflichtigen Abfälle dürfen von der Stadt nicht angenommen werden bzw. müssten zu den offiziellen Annahmehöfen des Landkreises gebracht werden. Dahingehend gibt es jedoch Möglichkeiten wie die Anmeldung zur Sperrmüllabfuhr.

 

Die Verwaltung hat Angebote für die Entsorgung der o. g. Abfälle sowie die Herrichtung des Platzes eingeholt.

 

Weiterhin ist vorgesehen zur Betreuung eine Stundenkraft (beispielsweise auf 400 €-Basis) einzusetzen. Beabsichtigt ist auch, die nicht mehr genutzten Baustoffe (Steine), Schreddermaterial und vorhandenes Holz zu verkaufen. Ebenso soll es möglich sein, graue Wertstoffsäcke zu erwerben und die gelben Säcke mitzunehmen.

 

Der Glascontainer vom jetzigen Standort Quastenberg Nr. 22 soll ebenso an die Giebelseite des Bauhofgeländes (siehe Lageplan) verlegt werden.

 

Grundlage für die Annahme der Abfälle und das Verhalten auf dem Betriebsgelände stellt die beigefügte Benutzungsordnung und die Entgeltordnung dar.

 

Rechtliche Grundlage:

KV M-V

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Produkt 11404

 

Bei einer Kostenunterdeckung ist mit den amtsangehörigen Gemeinden ein Zuschuss aus dem Amtshaushalt vereinbart

 

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Anlagen

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