Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/16/080
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung der Befugnisse der Fördermittelbeantragung Breitbandausbau auf dem Landkreis
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Einreicher:
- Herr Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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10.11.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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07.12.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt den Breitbandausbau von mind. 50 Mbits/s im Stadtgebiet. Die Stadt Burg Stargard nimmt das Angebot des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte an, die Fördermittel für das Projekt MSE 24_25 mit der Antragsnummer 832.5/10-16 03MV300114 und Beraterleistungen einzuwerben, die Maßnahme entsprechend auszuschreiben, durchzuführen und abzurechnen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch das BMVI wurde gemäß der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" (Förderrichtlinie) des BMVI vom 22.10.2015 der dritte Aufruf zur Antragseinreichung Förderung von Infrastrukturprojekten - Fristende: 28.10.2016 - veröffentlicht. Bis 2018 sollen damit Bandbreiten von mind. 50 Mbits/s erreicht werden.
Gegenwärtig werden zwischen den Landkreisen (vertreten durch die Kreisbeauftragten für den Breitbandausbau) und dem BKZ M-V die Projektgebiete für den 3. Aufruf abgestimmt und ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet.
Das Gebiet der Stadt Burg Stargard ist Bestandteil eines der geeigneten Projektgebiete im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Diese Gebiete wurden auf Grundlage eines Markterkundungsverfahrens ermittelt. (Siehe Übersichtskarte)
Der Landkreis ist bereit, für die Stadt Burg Stargard Fördermittel des Bundes und des Landes zu beantragen und bei Bewilligung das Förderprojekt durchzuführen und abzurechnen.
Das Land M-V wird die Fördermittel des Bundes durch ein eigenes Förderprogramm ergänzen. Der Eigenanteil von voraussichtlich 10% wird über die Mittel des Kommunalen Aufbaufonds finanziert.
Die Höhe kann noch nicht festgelegt werden, da erst die Ausschreibungen erfolgen müssen.
Rechtliche Grundlage:
KV M-V
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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225,8 kB
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