Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/17/032
Grunddaten
- Betreff:
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B-Plan Nr. 18 "Sondergebiet Photovoltaik Cammin" - Beschluss über die Erfüllung der Maßgabe und Auflage aus dem Genehmigungsbescheid des LK MSE vom 31.01.2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Einreicher:
- Herr Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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16.05.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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07.06.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt der Maßgabe und der Auflage aus den Genehmigungsbescheides des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 31.01.2017 zum Bauleitplanverfahren Nr. 18 „Sondergebiet Photovoltaik Cammin“ nachzukommen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der von der Stadtvertretung am 21.09.2016 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 18 „Sondergebiet Photovoltaik Cammin “ wurde mit Verfügung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 31.01.2017 mit einer Maßgabe und einer Auflage genehmigt.
Maßgabe (inhaltliche Wiedergabe):
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Blendung von Triebfahrzeugführern durch die
Photovoltaikanlage ausgeschlossen wird. Im Rahmen der Planaufstellung wurde ein Blendgutachten erstellt, aus dem hervorgeht, dass die Blendwirkung durch die PV- Anlage generell als gering eingeschätzt wird.
Die DB AG hat daraufhin mitgeteilt, dass sie das Vorhaben ablehnt, da die Blendung von
Triebfahrzeugführern nicht gänzlich ausgeschlossen ist. Dies habe durch geeignete Maßnahmen zu erfolgen. Entsprechend der Empfehlung des überarbeiteten Gutachtens, entlang der Bahnstrecke einen Sichtschutzzaun zu installieren, wurde diese Regelung in den Bebauungsplan aufgenommen.
Da die Festsetzung in Bezug auf die Höhe und die Länge des Blendschutzzaunes nicht nachvollziehbar ist, hat sich die Stadt erneut mit dem Thema der Blendung auseinanderzusetzen und entsprechende Regelungen zu treffen.
Die DB AG ist erneut zu beteiligen. Da die Grundzüge der Planung hiervon nicht berührt werden, kann die Einholung der Stellungnahmen auf die Betroffenen beschränkt werden.
Erfüllung der Maßgabe:
Die DB AG hat im Bebauungsplanverfahren der Errichtung der Photovoltaikanlage im Näherungsbereich der Bahn zugestimmt, da durch die Planung geeignete Blendschutzmaßnahmen eine Beeinträchtigung des Zugverkehrs ausgeschlossen werden kann. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen hat die DB Netz AG die weiterführende Beteiligung im Bauantragsverfahren gefordert.
Die DB Netz AG hat mit Schreiben vom 01.02.2017 unter Az : HB 1 – 2017 die nachbarliche Zustimmung unter Vorbehalt erteilt. Der Vorbehalt verpflichtet den Bauherrn sicherzustellen, dass Beeinträchtigungen des Eisenbahnbetriebes u.a. durch Blendung der Lokführer ausgeschlossen sind. Die Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren als Träger öffentlicher Belange und die Beteiligung im Bauantragsverfahren im Nachbarschaftsrecht sind zwei eigenständige, unabhängige rechtliche Verfahren.
Zur Erfüllung der Maßgabe aus der Genehmigung des Bebauungsplanes wurde die DB AG als Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Mit Stellungnahme vom 29.03.2017 hat die DB AG daraufhin erklärt, dass aus Sicht der DB AG grundsätzlich keine Einwände zum Bebauungsplan bestehen. Die Stellungnahme wird dem Beschluss als Anlage beigefügt.
Auflage (inhaltliche Wiedergabe):
Die in den Planunterlagen zum externen Ausgleich getroffenen Festlegungen sind entsprechend dem aktuellen Stand zu überarbeiten.
Die ursprünglich vorgesehene Kompensationsmaßnahme (Magerrasenentwicklung) in der ehemaligen Kiesgrube Steepenweg (Neubrandenburg) wurde erst nach der Abwägung in eine Ökokontomaßnahme geändert. Die Stadt und die untere Naturschutzbehörde haben der geänderten Kompensationsmaßnahme zugestimmt. Die Planung ist entsprechend anzupassen.
Erfüllung der Auflage:
Die Planunterlagen werden entsprechend angepasst.
Rechtliche Grundlage:
BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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793,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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572,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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6 MB
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4
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(wie Dokument)
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69,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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880,2 kB
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