Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/17/037
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung und Neufassung Grundsatzbeschluss Straßenbeleuchtung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Thomas Schröder
- Einreicher:
- Herr Schröder
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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16.05.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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07.06.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Grundsatzbeschluss, die Straßenbeleuchtung in Burg Stargard mit dem Leuchtentyp „Stralsund“ der Fa. Pasewalker Leuchten zu errichten, wird aufgehoben.
Alternativ werden die in der Anlage beispielhaft dargestellten technischen und dekorativen Leuchtentypen für die verschiedenen Verkehrsanlagen der Stadt nebst Ortsteile festgelegt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Ein nicht unerheblicher Teil der Straßenbeleuchtung in der Stadt und in den dazugehörigen Ortsteilen ist teilweise in einem sehr schlechten Zustand. Die alten Beleuchtungseinrichtungen wurden ca. Anfang der 80-er Jahre errichtet sind in ihren Komponenten Leuchten, Maste und Kabel häufig physisch verschlissen, da auch die betriebsübliche technische Nutzungsdauer von 25 Jahren oftmals weit überschritten ist.
Die vorhandenen Aluminiumkabel können die Anforderungen nach DIN-VDE hinsichtlich des Schleifenwiderstandes nicht erfüllen. Die DDR-Leuchten mit Natriumdampfhochdrucklampen sind uneffektiv und lt. EU-Richtlinien ab 2017 verboten. Aus sicherheitstechnischen Gesichtspunkten und zur Aufrechterhaltung einer DIN-gerechten, nachhaltigen Ausleuchtung der Straßen- und Gehwege wird dementsprechend seit einigen Jahren daran gearbeitet, die Erneuerung der Straßenbeleuchtung nach und nach vorzunehmen.
Bisher wurde dabei entsprechend des vorherigen Grundsatzbeschlusses der Typ „Stralsund“ von der Firma Pasewalker Leuchten verbaut. Dieser Typ ist jedoch hinsichtlich der technischen Möglichkeiten von LED-Leuchtmitteln und auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr optimal und dementsprechend sollte der Grundsatzbeschluss dazu aufgehoben werden.
Um für die Umsetzung eines Projektes zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung Fördermittel zu beantragen und auch für kommende Ausschreibungen eine Festlegung zu haben, ist es daher notwendig, hierzu nochmals einen Grundsatzbeschluss herbeizuführen.
Für die Landes- und Kreisstraßen wird eine Technische LED- Leuchte, für Anliegerstraßen eine Dekorative LED- Mastaufsatzleuchte und für die Altstadt eine Dekorative LED- Mastaufsatzleuchte in Bogenform oder ähnlich favorisiert (Bilder im Anhang).
Rechtliche Grundlage:
Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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168 kB
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