Antrag - 00SV/17/050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Inhalt des Antrages:

§1 Absatz 4 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Burg Stargard wird von:

"Als elektronische Form sind die Nutzung des Ratsinformationssystems mit zugangsgeschützter Nutzerkennung und/oder eine verschlüsselte E-MailKommunikation zugelassen. Die Verwaltung stellt den Mitgliedern der Stadtvertretung ein geeignetes Verschlüsselungsverfahren (Zugangsdaten) für die verschlüsselte EMail-Kommunikation zur Verfügung."

in:

"Als elektronische Form sind die Nutzung des Ratsinformationssystems mit zugangsgeschützter Nutzerkennung und/oder eine E-Mail-Kommunikation zugelassen. Nichtöffentliche Dokumente dürfen nicht per E-Mail-Kommunikation übertragen werden und werden ausschließlich im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Über den Abruf von nichtöffentlichen Dokumenten im Ratsinformationssystem und ebenso über alle neuen Vorgänge und Dokumente werden die Stadtvertreter und betroffenen sachkundigen Einwohner per E-Mail-Kommunikation unverzüglich informiert."

geändert.

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

Mit der aktuellen Praxis verstößt die Verwaltung gegen die Geschäftsordnung, die am 27.5.15 beschlossen wurde.
Den Stadtvertretern wurde bis heute kein Verschlüsselungsverfahren für die verschlüsselte E-Mail-Kommunikation zur Verfügung gestellt. Dieses würde auch nicht praktisch umsetzbar sein und ist in anderen Vertretungen ebenfalls nicht üblich. Ausreichend ist hier, dass nichtöffentliche und wirklich schutzbedürftige Inhalte nur nach Anmeldung im Ratsinformationssystem abrufbar sind und dass über deren Abruf informiert wird.

Rechtliche Grundlage
   

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Finanz. Auswirkung

Finanzierungsvorschlag:

keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen  

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