Beschlussvorlage - 14GV/17/017
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschnittsbildung Straßenausbau 2. Bauabschnitt Wolfshofer Weg in Alt Käbelich
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Andy Marquardt
- Einreicher:
- Herr Marquardt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal
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Entscheidung
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26.09.2017
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07.11.2017
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Sachverhalt
Grundsätzlich ist für das Entstehen der Beitragspflicht ein Ausbau der Anlage in ihrer gesamten Länge erforderlich. Andernfalls bedarf es einer Abschnittsbildung.
Der Wolfshofer Weg wurde in 2 Bauabschnitten ausgebaut. Der 1. Bauabschnitt beginnt an der Kreuzung Pasenower Weg und endet am Ortsausgang. Der 2. Bauabschnitt beginnt an der Hauptstraße (B104) und endet an der Kreuzung Pasenower Weg.
An eine Abschnittsbildung werden folgende Forderungen gestellt: Eine gewisse selbständige Bedeutung der Anlage und Begrenzung nach optisch erkennbaren Gegebenheiten oder aus Rechtsgründen, um willkürliche Abschnittsbildungen zu verhindern. Eine Abschnittsbildung anhand von Straßenkreuzungen ist somit möglich.
Rechtliche Grundlage:
§ 7 Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Lindetal und § 8 Absatz 4 KAG M-V.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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