Beschlussvorlage - 14GV/17/017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal beschließt den gemäß anliegendem Lageplan aufgezeigten Abschnitt als Abschnittsbildung.
 

 

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Sachverhalt

Grundsätzlich ist für das Entstehen der Beitragspflicht ein Ausbau der Anlage in ihrer gesamten Länge erforderlich. Andernfalls bedarf es einer Abschnittsbildung.

 

Der Wolfshofer Weg wurde in 2 Bauabschnitten ausgebaut. Der 1. Bauabschnitt beginnt an der Kreuzung Pasenower Weg und endet am Ortsausgang. Der 2. Bauabschnitt beginnt an der Hauptstraße (B104) und endet an der Kreuzung Pasenower Weg.

 

An eine Abschnittsbildung werden folgende Forderungen gestellt: Eine gewisse selbständige Bedeutung der Anlage und Begrenzung nach optisch erkennbaren Gegebenheiten oder aus Rechtsgründen, um willkürliche Abschnittsbildungen zu verhindern. Eine Abschnittsbildung anhand von Straßenkreuzungen ist somit möglich.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 7 Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Lindetal und § 8 Absatz 4 KAG M-V.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beitragseinnahmen

 

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Anlagen

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