Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/17/081

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung für den Haushalt der Stadt Burg Stargard für das Haushaltsjahr 2018 (siehe Anlage).

 

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Sachverhalt

Nach § 45 KV M-V hat eine Kommune für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Haushaltsplanes, des Höchstbetrages aller Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit, der Steuersätze (Hebesätze) sowie der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen. Der Haushaltsplan, der Bestandteil der Haushaltssatzung ist, ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft einer Kommune. Er ist nach Maßgabe der Kommunalverfassung für die Haushaltswirtschaft verbindlich. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben.

Da der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann, ist entsprechend § 43 Abs. 7 KV M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich auf Dauer wieder sichergestellt werden kann. Das Haushaltssicherungs-konzept und die darin enthaltenen Maßnahmen sind von der Vertretung zu beschließen sowie durch die Verwaltung umzusetzen.

 

Rechtliche Grundlage: § 45 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

 

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Finanz. Auswirkung

Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen ergeben sich aus dem der Haushaltssatzung beigefügten Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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