Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/18/045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beauftragt den Bürgermeister einen Städtebaulichen Vertrag zur Aufstellung der Bauleitplanung abzuschließen.

 

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Sachverhalt

Die Stadt Burg Stargard kann Städtebauliche Verträge mit folgendem Gegenstand schließen:

 

Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten; dazu gehört die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie aller erforderlichen Gutachten o. ä. .

Der Vorhabenträger Herr Sven Heller, Stargarder Straße 36 in 10437 Berlin beauftragt auf seine Kosten zur Durchführung und Erarbeitung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser "Birkenallee Cammin" der Stadt Burg Stargard das Büro A & S GmbH Neubrandenburg, August-Milarch-Straße 1 in 17033 Neubrandenburg.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 11 BauGB (Städtebaulicher Vertrag)

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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