Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/18/051

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Sondergebiet Einzelhandel an der Dewitzer Chaussee" der Stadt Burg Stargard.

 

Die Durchführung des Verfahrens erfolgt nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard bekannt zu machen. Die Planungsabsicht ist dem Amt für Raumordnung und Landesplanung „Mecklenburgische Seenplatte“ anzuzeigen.

 

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Sachverhalt

Aufgrund des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der gültigen Fassung soll für den Bereich der Flurstücke 35/4, 36/2, 37/1 und 37/2 der Flur 10 in der Gemarkung Burg Stargard der

 

B-Plan Nr. 22 „Sondergebiet Einzelhandel an der Dewitzer Chaussee“

 

aufgestellt werden.

 

 

Mit der Aufstellung des B-Planes Nr. 22 verfolgt die Stadt Burg Stargard folgendes Planungsziel:

 

Derzeit besteht im B-Plangebiet ein Verbrauchermarkt der zum 31. August 2018 geschlossen wurde. Die Stadt möchte den Bereich aus stadtplanerischen Gründen belassen, um an diesem Standort zentrumsnah die Versorgung der Bürger zu gewährleisten.

 

Rechtliche Grundlage:

Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, KV M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten für die Erarbeitung der Planung – Planungsbüro

 

 

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Anlagen

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