Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/19/013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses vom 10.04.2019 der Stadtvertretung Burg

Stargard und aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634, der Landesbauordnung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts

(Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58) beschließt die Stadtvertretung Burg Stargard die Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Fichtenweg“ der Stadt Burg Stargard, bestehend aus der Begründung mit Planteil als Satzung.

Die Begründung mit dem Planteil wird gebilligt.

Die Bekanntmachung ist ortsüblich nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der

Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden

kann.

 

 

 

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Sachverhalt

Ziel der Satzung über 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Fichtenweg“ ist, dass Nebengebäude ohne dauerhaften Aufenthalt von Menschen (Wohnnutzung) außerhalb der derzeitig geltenden Baugrenzen zugelassen werden.

 

Rechtliche Grundlage:

Baugesetzbuch, Kommunalverfassung M-V

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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