Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/19/030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu und beschließt die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2Sannbruch“ als Textsatzung.

 

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des § 10 i.V. mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I. S. 3634) sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll für den Bebauungsplan Nr. 2 „Sannbruch“ die 7. Änderung als Textsatzung aufgestellt werden.

 

Planziel:

Um die Möglichkeit der Einfriedungen über 1,20 m von den straßenabgewandten Seiten im Plangebiet zu ermöglichen, ist eine Änderung der bestehenden Satzung erforderlich. Die Sichtdreiecke bleiben weiterhin bestehen. Weiterhin soll der Einmündungsbereich von privaten Grundstückszufahrten beidseitig jeweils die ersten 3 Meter zur Straßenverkehrsfläche nur Zäune / oder Hecken bis 1,20 m zulässig sein. Diese Änderungen erfolgen über eine Textsatzung.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard bekanntzumachen.

 

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Burg Stargard weist für den Geltungsbereich des B-Planes Nr. 2 Wohnbauflächen aus. Zur einfachen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 bedarf es deshalb keiner Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt

 

 

Rechtliche Grundlage:

Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, KV M-V

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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