Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/19/030
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellungsbeschluss zur Textsatzung der Stadt Burg Stargard über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Sannbruch"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Einreicher:
- Herr Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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21.08.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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25.09.2019
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Sachverhalt
Auf der Grundlage des § 10 i.V. mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I. S. 3634) sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll für den Bebauungsplan Nr. 2 „Sannbruch“ die 7. Änderung als Textsatzung aufgestellt werden.
Planziel:
Um die Möglichkeit der Einfriedungen über 1,20 m von den straßenabgewandten Seiten im Plangebiet zu ermöglichen, ist eine Änderung der bestehenden Satzung erforderlich. Die Sichtdreiecke bleiben weiterhin bestehen. Weiterhin soll der Einmündungsbereich von privaten Grundstückszufahrten beidseitig jeweils die ersten 3 Meter zur Straßenverkehrsfläche nur Zäune / oder Hecken bis 1,20 m zulässig sein. Diese Änderungen erfolgen über eine Textsatzung.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard bekanntzumachen.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Burg Stargard weist für den Geltungsbereich des B-Planes Nr. 2 Wohnbauflächen aus. Zur einfachen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 bedarf es deshalb keiner Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt
Rechtliche Grundlage:
Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, KV M-V
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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544,7 kB
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