Informationsvorlage - 00SV/19/053

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mit der Vorlage soll den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft, Kultur und Soziales der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Einrichtung öffentlicher WLAN-Hotspots zur Kenntnis und ggf. Beratung gegeben werden.

 

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Sachverhalt

Die Stadt Burg Stargard hat an einem europaweiten Wettbewerb zur Förderung der Einrichtung öffentlicher Hotspots erfolgreich teilgenommen.

Am 24.07.2019 wurde durch die Europäische Union die Förderung mit 15.000 € mit einer Vereinbarung und entsprechenden Auflagen (z.B. Anzahl der Zugangspunkte, Mindestgeschwindigkeit, Mindestanzahl der gleichzeitigen Nutzer, usw.) bestätigt. Dabei ist die Anzahl der Zugangspunkte als wesentlicher Bestandteil vorgegeben, so wird z.B. die Mindestanzahl der Zugangspunkte im Freien auf 10 festgelegt.

Wenn Zugangspunkte in geschlossenen Räumen geschaffen werden ändert sich die Anzahl der Zugangspunkt im Freien entsprechend der Vorgabe durch die EU. Die Standorte der Zugangspunkte sind innerhalb des Stadtgebietes frei wählbar. Die Umsetzung der Maßnahme muss bis Mitte Januar 2021 abgeschlossen sein. In der Anlage wurden mögliche Standorte der Hotspots innerhalb des Stadtgebietes dargestellt.  Der Bereich der Burg kann nicht ausgewählt werden, da für diesen Bereich durch das Wirtschaftsministerium ein anderes Förderprojekt besteht.

Eine Änderung der vorgeschlagenen Standorte zieht eine Erhöhung der Kosten nach sich.

 

Wie oben benannt, sind wesentliche Auflagen die von Seitens der Europäische Union mit dem Fördermittelbescheid gegeben werden:

-          Supportzeitraum mindestens 5 Jahre

-          Mindestgeschwindigkeit 30 Mbit/s

-          Gleichzeitige Nutzung von mindestens 50 Usern ohne Leistungsabfall

-          Registrierung der Nutzer durch die Europäische Union

-          Mindestanzahl von 5000 Nutzern pro Jahr

 

Insgesamt belaufen sich die einmaligen Kosten für die Herstellung der Hotspots auf ca. 15 T€, die dementsprechend auch durch die Förderung gedeckt wären.

 

Allerdings entstehen für die Internetzugänge und die Unterhaltung der Hotsports laufende Kosten in Höhe von ca. 7 T€ pro Jahr. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Bedingungen (z.B. 5000 registrierte Nutzer pro Jahr), der Haushaltssituation der Stadt und in Anbetracht der Tatsache, dass die allermeisten Menschen ohnehin über mobile Internetzugänge verfügen, wird von einer Inanspruchnahme der Förderung und Einrichtung der Hotspots Abstand genommen wird.

 

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Finanz. Auswirkung

Bei Einrichtung der Hotspots -

Fördermittel:15.000,00 €

Investitionskosten:14.982,10 €

 

Folgekosten jährlich:  6.837,24 € (Internetzugänge, Unterhaltung) x 5 Jahre =ca. 34.200 €

 

 

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Anlagen

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