Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/22/031
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 24 "Alte Gärtnerei" - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Einreicher:
- Herr Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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05.05.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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01.06.2022
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Beschlussvorschlag
Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses vom 01.06.2022 der Stadtvertretung Burg Stargard und aufgrund des § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58) - alle in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Stadtvertretung Burg Stargard den
Bebauungsplan Nr. 24 „Alte Gärtnerei“, der Stadt Burg Stargard,
bestehend aus der Planzeichnung Teil A, dem Textteil B und den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von dem Abwägungsergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Gleichzeitig wird der Bürgermeister beauftragt, den B-Plan Nr. 24 „Alte Gärtnerei“ mit der Begründung bekannt zu geben.
Die Bekanntmachung ist ortsüblich nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.
Sachverhalt
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt und wird als allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO überplant, sodass die zukünftige Nutzung des Plangebietes entsprechend der Zulässigkeiten eines Allgemeinen Wohngebiets ermöglicht werden soll.
Ziel des Bebauungsplanes und somit Ziel der Stadt ist die planungsrechtliche Regelung für die Errichtung und Nutzung von eingeschossigen Wohngebäuden. Durch die Überplanung soll dem Bedarf an individuellen Wohnformen durch Nachnutzung von Standortbrachen im Stadtgebiet entsprochen werden. Die Erschließung erfolgt über die vorhandenen Straßen.
Im Plangebiet soll eine Sport- und Spielfläche entstehen, die von den Bewohnern der Umgebung genutzt werden soll.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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925,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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