Beschlussvorlage - 09GV/22/017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Auf Grundlage des § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3, § 3 Abs. 1 und des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V (KV M-V) werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf nachfolgende Beschlüsse gefasst:

 

  1. Die Gemeindevertretung Pragsdorf stimmt dem Vorentwurf über den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 6 „Sondergebiet 2 - Photovoltaik-Freiflächenanlage Georgendorf“ bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung zu.

 

  1. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Sondergebiet 2 - Photovoltaik-Freiflächenanlage Georgendorf“ der Gemeinde Pragsdorf ist öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet bzw. auf der Homepage der Amtsverwaltung.

 

Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die

Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 1 und 2 sowie § 2 Abs.2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung des Planentwurfs einschl. Begründung zu unterrichten.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Auf der Grundlage des § 12 Abs. 2 S. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) haben die Vertreter der Gemeinde Pragsdorf in ihrer Sitzung am 24.02.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Sondergebiet 2 - Photovoltaik-Freiflächenanlage Georgendorf“ beschlossen.

Der Beschluss wurde am 28.05.2022 ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6 umfasst in der Gemarkung Georgendorf, Flur 1 Teilflächen der Flurstücke 6, 8 und 9/3 und hat eine Gesamtgöße von ca. 7,4 ha. Der Geltungsbereich ist im Lageplan (siehe Anlage) dargestellt.

 

Planungsziel der Gemeinde ist die Schaffung der planungsrechtlichen Bedingungen für die Nutzung von Photovoltaik zur Energieerzeugung und Einspeisung in das öffentliche Netz. 

Die Gemeinde Pragsdorf ermöglicht die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Teilflächen aus dem Flurstück 6, 8 und 9/3, Flur 1 der Gemarkung Georgendorf. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Planungsinstrument sollen die Rechtsgrundlagen für das Vorhaben entwickelt werden. 

Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die dafür notwendigen Flächen werden festgesetzt.

Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan wird zusammen mit einem weiteren vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark Warlin II“ der Nachbargemeinde Sponholz entwickelt. Beide Pläne sollen gemeinsam die Errichtung und den Betrieb eines zusammenhängenden Solarparks ermöglichen.

 

Für die Absicherung der Planung des Vorhabens ist ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde Pragsdorf zu schließen.

 

Der Vorentwurf der Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6, bestehend aus dem Textteil mit Lageplan und Begründung wird zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden und zur öffentlichen Auslegung nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Gemeinde Pragsdorf zur Fortsetzung des Verfahrens bestimmt.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgt gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen.

 

 

Reduzieren

rechtliche Grundlagen

BauGB; BauNVO, KV M-V

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

keine

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...