Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/22/060

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt die vorliegende Straßenreinigungssatzung der Stadt Burg Stargard.

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Sachverhalt

Die Stadt Burg Stargard ist entsprechend des Straßen- und Wegegesetzes M-V für die Straßenreinigung und den Winterdienst für die innerhalb geschlossener Ortslage liegenden Verkehrsflächen zuständig. Durch die Reinigungssatzungen haben die Gemeinden die Möglichkeit, diese Verpflichtung teilweise auf die Anlieger der angrenzenden Grundstücke zu übertragen.

 

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rechtliche Grundlagen

Straßen- und Wegegesetz M-V (StrWG – M-V)

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Finanz. Auswirkung

Je nachdem welche Änderungen bei der Klassifizierung der jeweiligen Straßenzüge vorgenommen werden, erhöhen oder verringern sich die Aufwendungen für die Straßenreinigung. Diese sind zu 75 % entsprechend Kommunalabgabengesetz M-V sowie der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Burg Stargard auf die Eigentümer der bevorteilten Grundstücke umzulegen.

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Anlagen

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