Beschlussvorlage - 14GV/22/020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Lindetal beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände “Landgraben” und “Obere Havel/Obere Tollense” und nimmt die entsprechenden Gebührenkalkulationen zur Kenntnis (siehe Anlage).

 

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Lindetal ist gesetzliches Mitglied der Wasser- und Bodenverbände  „Landgraben“ und „Obere Havel/Obere Tollense“.

Letzterer hat für das Jahr 2023 eine Beitragserhöhung von ca. 20.400 € aufgrund der Wirtschaftsprognosen für die Zukunft angekündigt. Um eine Kostendeckung zu erzielen, wurden die Gebühren daher unter Einbeziehung der Erhöhung neu kalkuliert.

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rechtliche Grundlagen

§ 5 KV M-V, §§ 1,2,6,7,17 KAG

 

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Finanz. Auswirkung

 

Deckung der Aufwendungen der Wasser- und Bodenverbände und des Verwaltungsaufwandes.

 

 

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Anlagen

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