Beschlussvorlage - 05GV/23/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Groß Nemerow stimmt der Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die „Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage“ in der Gemarkung Zachow und Groß Nemerow grundsätzlich zu.

 

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Sachverhalt

Durch den Vorhabenträger SunFarmer Invest GmbH & Co. KG wurde am 03.03.2023 ein Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den “Solarpark Zachow” gestellt.

 

Das mögliche Plangebiet auf der die Freiflächenphotovoltaikanlage errichtet werden soll, befindet sich östlich des Krickower Sees und nördlich der Ortschaft Zachow.

Es erstreckt sich über den Flur 1 in der Gemarkung Zachow und über den Flur 1 in der Gemarkung Groß Nemerow. Einen Überblick über die betroffenen Flurstücke bietet folgende Tabelle:

 

 

Die Flurstücke befinden sich im Eigentum von Privatpersonen und werden durch den Vorhabenträger durch verhandelte und unterzeichnete Nutzungsverträge für den langfristigen Betrieb eines Solarparks vollständig gesichert.

 

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rechtliche Grundlagen

KV M-V, BauGB; BauNVO

 

 

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Finanz. Auswirkung

Für die Gemeinde fallen keine Kosten an.

Die Kosten werden komplett durch den Vorhabenträger getragen. Dazu werden städtebauliche Verträge entspr. § 11 BauGB geschlossen.

 

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Anlagen

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