Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/23/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt, dem Amtsgericht Neubrandenburg die in der Vorschlagsliste (siehe Anlage) eingetragenen Schöffenkandidaten für die Amtszeit 2024-2028 vorzuschlagen.

 

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Sachverhalt

Für die anstehende Schöffenwahl für die Amtszeit 2024-2028 werden neue ehrenamtliche Richter (Schöffen) gesucht. Die laufende Amtsperiode endet am 31.12.2023. Die Stadt Burg Stargard soll mindestens 8 Schöffen vorschlagen. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung der Stadtvertretung erforderlich. Bis zum 1.5.2023 sind die Vorschlagslisten durch die Gemeinden aufzustellen. Bis zum 1.6.2023 sind die entsprechenden Vorschlagslisten öffentlich aufzulegen. Der Zeitpunkt der Auflegung ist vorher öffentlich bekannt zu machen.

 

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rechtliche Grundlagen

 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

 

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Finanz. Auswirkung

 Keine

 

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Anlagen

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