Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/23/001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zum Bau / Erweiterung einer PV-Anlage entlang der Bahnstrecke zwischen Cammin und Burg Stargard ("Solarpark Kiesgrube Cammin") grundsätzlich zu.

 

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Sachverhalt

Der Vorhabenträger des B-Plangebietes Nr. 25 „Solarpark Kiesgrube Cammin“ die Firma ENERPARC AG hatte im Jahr 2020 ursprünglich vorgesehen auf 3 Teilflächen in der Gemarkung Riepke und Cammin auf einer Fläche von ca. 30 ha ein Bebauungsplan aufzustellen. Planziel der Aufstellung des Bebauungsplanes war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Freiflächenphotovoltaikanlage. Auf den genannten Flächen könnten bis zu 12 MW Strom erzeugt werden. Durch die Stadtvertretung wurde am 16.09.2020 der Städtebauliche Vertrag abgelehnt.

Daraufhin wurden die Planungen überarbeitet und das Plangebiet reduziert. Es wurde ein Bauleitplan für die Konversionsfläche im ehemaligen Kiestagebau mit einer Fläche von ca. 5,3 ha im Jahr 2021 aufgestellt. Derzeit befindet sich der Bauleitplan im Verfahren.

 

Der Vorhabenträger mit dem der Städtebauliche Vertrag geschlossen worden ist, hat mit Schreiben vom 16.11.2022 darum gebeten, zu prüfen, ob das Projektgebiet vergrößert werden kann. Der ehemalige Kiestagebau hat nur begrenzte Kapazitäten und durch bestehende Fixkosten (Netzanschluss) ist ein sich selbst tragendes Projekt nach Aussagen des Vorhabenträgers in dieser Größe schwer darzustellen.

 

Aufgrund der Entwicklungen in den vergangenen Jahren und der daraus resultierenden Energiekrise ist es auch auf gemeindlicher Ebene erforderlich, unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände, derartige Anliegen / Sachverhalte neu zu bewerten.

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rechtliche Grundlagen

 BauGB, Kommunalverfassung M-V

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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