Beschlussvorlage - 09GV/23/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Pragsdorf stimmt der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zu und beschließt die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 7 „Am Haussee" in der Gemeinde Pragsdorf.

 

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs ist das Architekturbüro MIKAVI GmbH aus Schönbeck beauftragt.

 

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung sollen auf einer Fläche von ca. 0,94 ha, am Haussee liegend, mindst. 8 neue Wohnbauflächen für Einfamilienhäuser entwickelt werden.

Das Planziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 umfasst dabei Teilflächen der Flurstücke 55 und 57/43, Flur 9 in der Gemarkung Pragsdorf. (Anlage 1).

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

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rechtliche Grundlagen

BauGB, BauNVO, KV M-V

 

 

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Finanz. Auswirkung

– die Gemeinde hat im Haushaltsjahr Kosten in Höhe von 20,0 T€ für Planungsleistungen

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Anlagen

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