Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/23/005
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 6 "Am Koppelberg" Neu Käbelich in der Gemeinde Cölpin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Martina Dörbandt
- Einreicher:
- Frau Dörbandt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Cölpin
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Entscheidung
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12.09.2023
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Beschlussvorschlag
Auf Grundlage des § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3, § 3 Abs. 1 und des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V (KV M-V) werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölpin nachfolgende Beschlüsse gefasst:
- Die Gemeindevertretung Cölpin stimmt dem Entwurf über den B-Plan Nr. 6 „Am Koppelberg“ Neu Käbelich bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, Umweltbericht, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie der Natura 2000-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet "Waldlandschaft Cölpin" zu.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Koppelberg" Neu Käbelich in der Gemeinde Cölpin ist öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet bzw. auf der Homepage der Amtsverwaltung.
- Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 1 und 2 sowie § 2 Abs.2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung des Planentwurfs einschl. Begründung, Umweltbericht, der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie der Natura 2000-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet "Waldlandschaft Cölpin" zu unterrichten.
Sachverhalt
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll im Ortsteil Neu Käbelich ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Mit diesem Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Koppelberg“ erfolgt die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses mit Schulungsraum und Sozialtrakt, PKW-Stellplätzen und Übungsplatz.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Koppelberg“ umfasst eine Fläche von ca. 10.400 m² und betrifft die Flurstücken 71 und 72, der Flur 1, Gemarkung Neu Käbelich, wobei das Flurstück 71 nur teilweise innerhalb des Geltungsbereiches liegt.
Anlass für die Erarbeitung des B-Plan Nr. 6 „Am Koppelberg“ ist die Brandschutzbedarfsplanung des Amt Stargarder Land aus dem Jahr 2019, aus der hervorgeht, dass das vorhandene Gerätehaus der dort ansässigen freiwilligen Feuerwehr in der Gemeinde Cölpin, Ortsteil Neu Käbelich nicht den Anforderungen der Unfallkasse sowie der DIN 14092 für Feuerwehrhäuser entspricht.
Des Weiteren befindet sich das Plangebiet im jetzigen Außenbereich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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