Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/23/086

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss der Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbH Burg Stargard bevollmächtigt die Stadtvertretung vorbehaltlich der Freigabe durch den Landesrechnungshof den Bürgermeister in der Gesellschafterversammlung folgendes beschließen zu lassen:

 

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 und der Lagebericht der Geschäftsführung werden festgestellt.
  2. Der Bilanzgewinn in Höhe von 169.539,09 €  wird in andere Gewinnrücklagen eingestellt.
  3. Dem Geschäftsführer Uwe Mattis wird für das Geschäftsjahr 2022 uneingeschränkte Entlastung erteilt.

 

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Sachverhalt

 

Der Bericht über die Prüfung der Wohnungswirtschaftsgesellschaft wurde der Stadt Burg Stargard zur Kenntnisnahme und Prüfung vorgelegt. Der Geschäftsführer sowie auch der Aufsichtsrat der Gesellschaft sind dementsprechend uneingeschränkt für das Geschäftsjahr 2022 zu entlasten.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 16.10.2023 die o.g. Punkte 1 bis 3 einstimmig zur Beschlussfassung durch den Gesellschafter empfohlen.

 

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rechtliche Grundlagen

Aktiengesetz, GmbH-Gesetz, Kommunalverfassung M-V, Gesellschaftervertrag

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

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Anlagen

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