Beschlussvorlage - 09GV/23/025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Pragsdorf hebt den damaligen Beschluss mit der Beschluss-Nr. 09GV/19/007 auf und beauftragt den Bürgermeister einen neuen städtebaulichen Vertrag zur Durchführung einer Bauleitplanung zu schließen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Pragsdorf kann Städtebauliche Verträge mit folgendem Gegenstand schließen:

 

1. Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner

    auf eigene Kosten; dazu gehört die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie aller

    erforderlichen Gutachten o. ä. .

 

Der alte geschlossene Vertrag vom 28.05./ 11.06.2023 wird durch den neuen Städtebaulichen Vertrag ersetzt. 

Mit dem neuen Vertrag werden neue Vertragspartner aufgenommen und zur weiteren Durchführung und Beendigung des B-Planverfahrens verpflichtet.

Als Neuerung wird der B-Plan zukünftig als vorhabenbezogener B-Plan entspr. § 12 BauGB ausgeführt.

 

Neuer Vorhabenträger ist die ENERGY Panels for the World GmbH, vertreten durch den Generalmanager - Herr Heinrich Mues, Carl-Zuckmayer-Str. 19, 31515 Wunstorf.

 

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rechtliche Grundlagen

 § 11 BauGB (Städtebaulicher Vertrag)

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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