Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/24/021
Grunddaten
- Betreff:
-
VB B-Plan Nr. 25 "Solarpark Kiesgrube Cammin" der Stadt Burg Stargard - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Vorentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Einreicher:
- Herr Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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20.03.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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24.04.2024
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Beschlussvorschlag
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 2, § 3 Abs 1 und § 4 Abs 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird durch die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard nachfolgender Beschluss gefasst:
1. Der Planvorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 25 „Solarpark
Kiesgrube Cammin“ wird in der vorliegenden Fassung vom März 2024 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom März 2024 gebilligt.
2. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 25 „Solarpark Kiesgrube Cammin“ mit der Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB im Internet
zu veröffentlichen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der
Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sind vor
Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf
hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben
werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
3. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 18.10.2023 hat die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 25 „Solarpark
Kiesgrube Cammin“ beschlossen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll im
Rahmen einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt werden. Stellungnahmen
der Öffentlichkeit können im Veröffentlichungszeitraum von jedermann abgegeben
werden.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind der Vorentwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen.
Ort und Dauer der Veröffentlichung sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planvorentwurf einschließlich Begründung einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.
Anzustrebendes Planungsziel ist:
Planungsziel des Bebauungsplanes soll sein, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Umwandlung von Solarenergie in Gleichstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, zu schaffen. Das Planvorhaben soll dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien aus Gründen des Ressourcen- und Klimaschutzes zu erhöhen.
Abstimmungsergebnisse:
Ausschuss |
Ja |
Nein |
Enthaltung |
FA |
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WiFö |
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SEA |
3 |
3 |
1 |
HA |
6 |
4 |
0 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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949,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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7,6 MB
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