Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/24/032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt die 3. Änderung zur Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard (siehe Anlage).

 

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Sachverhalt

Mit Änderung der Kommunalverfassung ist in § 32 a neu geregelt worden, dass die Besetzung von Gremien oder die Bestellung der Mitglieder eines Gremiums nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren erfolgt.

Aus diesem Grunde ist vor der Besetzung der Gremien die Änderung der bestehenden Hauptsatzung zumindest in diesen Punkten erforderlich. Darüber hinaus soll die Anzahl der Mitglieder des Hauptausschusses sowie der beratenden Ausschüsse wieder entsprechend der Empfehlung des Städte- und Gemeindetages M-V um jeweils ein Mitglied reduziert werden. 

Die Änderungen der Hauptsatzung treten direkt nach Beschlussfassung in Kraft.

Eine gänzliche Neufassung der Hauptsatzung ist für die ab September 2024 beginnende Sitzungsrunde vorgesehen.

 

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rechtliche Grundlagen

 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

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Finanz. Auswirkung

 Reduzierung der Aufwendungen für die Gremienarbeit um ca. 1.000 € pro Jahr

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Anlagen

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