Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/24/043

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt einem Ausbau der Nebenanlagen in der Bahnhofstraße, von der Einmündung Walkmüllerweg bis bis zur Brücke über die Linde, als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Straßenbauverwaltung des Landes M-V zu.

Zur Umsetzung der Gemeinschaftsmaßnahme wird der Bürgermeister befugt, eine Kostenvereinbarung zur Sicherung der Finanzierung mit dem Straßenbauamt abzuschließen.

 

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Sachverhalt

Der Ausbau der Bahnhofstraße, einschließlich der Erneuerung der Fahrbahn sowie der Nebenanlagen, sollen als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Straßenbauverwaltung des Landes M-V durchgeführt werden.

 

Der Ausbau erfolgt in zwei Bauabschnitte. Diese Abschnitte werden voraussichtlich wie folgt aufgeteilt:

 

1. Bauabschnitt

  • hinter der Einmündung Walkmüllerweg (Bahnhofstraße 6) bis zur Brücke über die Linde (Bahnhofstraße 1) – vollständiger Ausbau Fahrbahn + Gehweg
  • Fahrbahnerneuerung ab Fußgängerüberweg (Marktstraße 10) bis einschließlich der Kreuzung Am Markt / Carl-Stolte-Straße / Marktstraße / Lange Straße

2. Bauabschnitt

  • Strelitzer Straße ab Einmündung Weinbergsweg über den Bahnübergang bis Einmündung Walkmüllerweg – vollständiger Ausbau Fahrbahn + Gehweg

 

Die Kostenvereinbarung soll zunächst nur über den Ausbau des 1. Bauabschnittes geschlossen werden, da der Ausbau des 2. Bauabschnittes durch die Straßenbauverwaltung zeitlich noch nicht eingeordnet werden kann. Das Straßenbauamt Neustrelitz hat mitgeteilt, dass die Ausbaumaßnahme  des 1. BA in 2025 erfolgen soll.

 

Die Entscheidung, die Nebenanlagen der Bahnhofstraße parallel zum Ausbau der Landesstraße durchzuführen, ist insbesondere aus folgenden Gründen sinnvoll:

  • Synergieeffekte und Kostenersparnis
  • Minimierung von Verkehrsbehinderungen sowie der Belastungen für Anwohner und Verkehrsteilnehmer 
  • Optimierung von Planungs- und Bauprozessen
  • Reduzierung der Gesamtbauzeit

Ziel ist es insgesamt, eine langfristige Verbesserung der Infrastruktur zu gewährleisten und durch die notwendige Erneuerung der Nebenanlagen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beizutragen sowie bestehende Barrieren abzubauen.

 

Aktuell handelt es sich bei der beigelegten Kostenvereinbarung um einen Entwurf. Es wurde vom Straßenbauamt signalisiert, dass kostentechnisch noch Aktualisierungen vorgenommen werden und diese dann in der Kostenvereinbarung angepasst werden müssen (Oktober/November). Die aktuellen Haushaltszahlen werden dann in den kommenden Haushalt eingeplant.

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rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung M-V, Straßen- und Wegegesetz M-V

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Finanz. Auswirkung

  • Aktuell berechneter Kostenanteil der Stadt Burg Stargard ca. 95.000 Euro (Stand August)

- Fördermittel 65 % (zuwendungsfähigen Kosten) entsprechend der komm. Straßenbauförderrichtlinie

- Einplanung der Mittel als Investitionsaufwendungen im kommenden Haushalt 2025

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Anlagen

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