Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/24/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte erneute Abwägungsdokumentation zum Entwurf des B-Planes Nr. 6 „Am Koppelberg“ Neu Käbelich in der Gemeinde Cölpin.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von dem Abwägungsergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Sachverhalt

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

 

Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Entwurfsverfahren, mussten Änderung in der Planzeichnung und Erläuterung vorgenommen werden, so dass eine erneute Betroffenenbeteiligung durchzuführen war.

Aus diesem Grunde sind im Abwägungsprotokoll die erneuten Stellungnahmen der betroffenen Träger eingearbeitet worden und müssen nun durch die Gemeinde in der aktuellen Fassung gebilligt werden. .

 

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rechtliche Grundlagen

§ 1 Abs. 7 Baugesetzbuch

 

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Finanz. Auswirkung

Im laufenden Haushalt sind Mittel in Höhe von 5.000 € für die Erarbeitung von Bauleitplänen eingestellt (11401.56250000).

 

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Anlagen

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