Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/24/043
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinschaftsmaßnahme "Ausbau Bahnhofstraße - 1.Bauabschnitt"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Andy Marquardt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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19.09.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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16.10.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt einem Ausbau der Nebenanlagen in der Bahnhofstraße, von der Einmündung Walkmüllerweg bis bis zur Brücke über die Linde, als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Straßenbauverwaltung des Landes M-V zu.
Zur Umsetzung der Gemeinschaftsmaßnahme wird der Bürgermeister befugt, eine Kostenvereinbarung zur Sicherung der Finanzierung mit dem Straßenbauamt abzuschließen.
Sachverhalt
Der Ausbau der Bahnhofstraße, einschließlich der Erneuerung der Fahrbahn sowie der Nebenanlagen, sollen als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Straßenbauverwaltung des Landes M-V durchgeführt werden.
Der Ausbau erfolgt in zwei Bauabschnitte. Diese Abschnitte werden voraussichtlich wie folgt aufgeteilt:
1. Bauabschnitt
- hinter der Einmündung Walkmüllerweg (Bahnhofstraße 6) bis zur Brücke über die Linde (Bahnhofstraße 1) – vollständiger Ausbau Fahrbahn + Gehweg
- Fahrbahnerneuerung ab Fußgängerüberweg (Marktstraße 10) bis einschließlich der Kreuzung Am Markt / Carl-Stolte-Straße / Marktstraße / Lange Straße
2. Bauabschnitt
- Strelitzer Straße ab Einmündung Weinbergsweg über den Bahnübergang bis Einmündung Walkmüllerweg – vollständiger Ausbau Fahrbahn + Gehweg
Die Kostenvereinbarung soll zunächst nur über den Ausbau des 1. Bauabschnittes geschlossen werden, da der Ausbau des 2. Bauabschnittes durch die Straßenbauverwaltung zeitlich noch nicht eingeordnet werden kann. Das Straßenbauamt Neustrelitz hat mitgeteilt, dass die Ausbaumaßnahme des 1. BA in 2025 erfolgen soll.
Die Entscheidung, die Nebenanlagen der Bahnhofstraße parallel zum Ausbau der Landesstraße durchzuführen, ist insbesondere aus folgenden Gründen sinnvoll:
- Synergieeffekte und Kostenersparnis
- Minimierung von Verkehrsbehinderungen sowie der Belastungen für Anwohner und Verkehrsteilnehmer
- Optimierung von Planungs- und Bauprozessen
- Reduzierung der Gesamtbauzeit
Ziel ist es insgesamt, eine langfristige Verbesserung der Infrastruktur zu gewährleisten und durch die notwendige Erneuerung der Nebenanlagen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beizutragen sowie bestehende Barrieren abzubauen.
Aktuell handelt es sich bei der beigelegten Kostenvereinbarung um einen Entwurf. Es wurde vom Straßenbauamt signalisiert, dass kostentechnisch noch Aktualisierungen vorgenommen werden und diese dann in der Kostenvereinbarung angepasst werden müssen (Oktober/November). Die aktuellen Haushaltszahlen werden dann in den kommenden Haushalt eingeplant.
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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