Beschlussvorlage - 14GV/24/019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände und bestätigt die dazugehörigen Kalkulationen (siehe Anlage).

 

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Lindetal ist gesetzliches Mitglied der Wasser- und Bodenverbände „Landgraben“ und „Obere Havel/Obere Tollense“. Aus den Jahren 2023 und 2024 hat sich eine Überdeckung ergeben. Um in den kommenden Jahren eine Kostendeckung zu gewährleisten, war es notwendig, die Gebühren der Wasser- und Bodenverbände neu zu kalkulieren.

 

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rechtliche Grundlagen

§ 5 KV M-V, §§ 1,2,6,7,17 KAG

 

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Finanz. Auswirkung

 

Deckung der Aufwendungen der Wasser- und Bodenverbände und des Verwaltungsaufwandes

 

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Anlagen

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