Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/25/008
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 "Bauunternehmen Fischbach"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Einreicher:
- Herr Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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13.03.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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25.03.2025
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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09.04.2025
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Sachverhalt
Auf der Grundlage des § 12 Abs. 6 i.V. m. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll für das nachfolgende Gebiet, gelegen auf dem Flurstück 222/5 der Flur 2, Gemarkung Cammin der rechtsgültige Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 “Bauunternehmen Fischbach” aufgehoben werden.
Begrenzt wird die ca. 2,45 ha große Fläche durch:
im Norden: ungenutzes Gelände und anschließende Wohnbebauung
im Süden: angrenzendes Wohngrundstück
im Osten: Bahnstrecke Burg Stargard - Blankensee
im Westen: Neue Feldstraße und anschließende Ackerfläche
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Der rechtsgültige Vorhaben- und Erschließungsplan “Bauunternehmen Fischbach” (seit 08.11.1994 in Kraft) wurde bisher nicht umgesetzt und die Grundstückseigentümer haben bereits mehrfach gewechselt. Der jetzige Grundstückseigentümer kann den Vorhaben- und Erschließungsplan nicht umsetzen und möchte zur zukünftigen Nutzung den aktuellen Vorhaben- und Erschließungsplan aufheben (Schreiben vom 22.01.2025).
Nach § 12 Absatz 6 BauGB heißt es, wird der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht innerhalb der Frist nach Absatz 1 durchgeführt, soll die Gemeinde den Bebauungsplan aufheben. Aus der Aufhebung können Ansprüche des Vorhabenträgers gegen die Gemeinde nicht geltend gemacht werden. Bei der Aufhebung kann das vereinfachte Verfahren nach
§ 13 BauGB angewendet werden.
Der jetzige Eigentümer und Vorhabenträger wird im parallel Verfahren auf der gleichen Fläche den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 30 “Batteriespeicheranlage Cammin” aufstellen. Es ist geplant ein Batteriekraftwerk auf dieser Fläche zu errichten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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401,4 kB
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