Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/25/028
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuordnung Verkehrsflächen Bahnhofstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Mandy Arnarson
- Einreicher:
- Bürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Finanzausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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26.05.2025
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Entscheidung
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10.06.2025
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss der Stadt Burg Stargard beschließt die unentgeltliche Annahme folgender Teilflächen im Rahmen einer Zuordnung nach § 2 VZOG:
• Teilfläche des Flurstücks Nr. 124
• Teilfläche des Flurstücks Nr. 91/1
in der Flur 7, Gemarkung Burg Stargard mit je einer Fläche von 821 m² und 2.115 m².
Die Stadt Burg Stargard trägt die Kosten der Vermessung und der Vertragsabwicklung.
Der Bürgermeister wird beauftragt, sämtliche zur Durchführung der Grundstückszuordnung erforderlichen Maßnahmen (insbesondere Vermessung, Vertragsabschluss und Eintragung) einzuleiten.
Sachverhalt
Die DB InfraGO AG ist Eigentümerin der Flurstücke 91/1 und 124 in Flur 7 der Gemarkung Burg Stargard. Seitens der DB InfraGO AG wurde der Stadtverwaltung ein Angebot zur unentgeltlichen Zuordnung dieser Flächen nach § 2 Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG) unterbreitet. Diese Flächen unterliegen seit jeher der öffentlichen Nutzung, weshalb die Übernahme grundsätzlich im Interesse der Stadt liegt.
Ein entsprechender Vertragsentwurf liegt bereits vor. Für die erforderliche Vermessung wurde ein Angebot eingeholt, die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf 3.798 €. Diese sowie die Kosten der Vertragsabwicklung sind durch die Stadt Burg Stargard zu tragen.
In der vertraglichen Vereinbarung wird geregelt, dass:
- das vorhandene Streckenkabel F 2914 dauerhaft auf der Fläche verbleiben darf, einschließlich einer dinglichen Sicherung zugunsten der DB InfraGO AG,
- die befahrbare Zuwegung zu benachbarten technischen Anlagen der DB InfraGO AG gesichert bleibt,
- im Falle eines späteren Verkaufs oder einer Entwidmung der Fläche ein Geh- und Fahrtrecht zugunsten der DB InfraGO AG eingetragen wird.
Mit der Annahme der Flächen übernimmt die Stadt Burg Stargard dauerhaft die Baulast sowie die Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten. Dies umfasst insbesondere die regelmäßige Unterhaltung der Flächen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen öffentlichen Nutzung (z.B. Befestigung, Pflege, Kontrolle auf Schäden und Gefahrenstellen). Langfristig können hieraus zusätzliche finanzielle Belastungen für den städtischen Haushalt resultieren, deren Umfang sich abhängig von Zustand, Nutzung und zukünftigen Anforderungen noch nicht konkret beziffern lässt.
Demgegenüber steht die Notwendigkeit, Eigentümer von entsprechenden Flächen zu sein, sollte man eine Sanierung bzw. ein Außbau der Straße und auch des Gehweges langfristig anstreben.
Abzuwägen bleibt, ob das zum Flurstück 91/1 gehörende Areal mit den Gärten für die Stadt dienlich sein könnte, da sich hier langfristig Potenziale für eine städtebauliche oder soziale Nutzung ergeben könnten – beispielsweise für die Erschließung zusätzlicher Wohnbauflächen oder als öffentliche Grünfläche. Seitens der Verwaltung wurde bereits unverbindlich bei der DB InfraGo angefragt, ob diese Flächen ebenfalls im Rahmen der Zuordnung übertragen werden könnten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt hierzu noch keine Antwort vor.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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