Beschlussvorlage - 14GV/25/008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal beschließt:

 

  1. den Planentwurf des vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 „Agri-Photovoltaik-Anlage Plath 1“ in der vorliegenden Fassung vom Juli 2025, mit dem Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen.

 

  1. den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Agri-Photovoltaik Anlage Plath 1“, einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan mit der Begründung und Umweltbericht mit Anhängen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichung bekannt zu machen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass

  1. Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können
  2. Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können
  3. nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
  4. welche anderen, leicht zu erreichenden, Zugangsmöglichkeiten nach Satz 2 bestehen.

 

  1. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu den Entwurfsunterlagen einzuholen.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Mit Beschluss vom 05.03.2024 hat der Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Agri-Photovoltaik-Anlage

Plath 1“ beschlossen.

 

Nach den durchgeführten frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte die Erstellung der Entwurfsunterlagen unter Berücksichtigung der eingegangenen Hinweise und Anregungen.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und Anhängen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung

zu benachrichtigen.

Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichung ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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rechtliche Grundlagen

 § 2 Absatz 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden

 § 3 Absatz 2 BauGB – Beteiligung der Öffentlichkeit

 § 4 Absatz 2 BauGB – Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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