Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/25/047
Grunddaten
- Betreff:
-
8. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard mit den Ortsteilen Quastenberg, Lindenhof, Sabel, Bargensdorf und Kreuzbruchhof - Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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08.10.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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14.10.2025
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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29.10.2025
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (siehe Anlage) beschlossen.
2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
3. Die 8. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Stadt Burg Stargard wird in der vorliegenden Fassung vom August 2025 beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom August 2025 gebilligt.
4. Die 8. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Stadt Burg Stargard ist der höheren Verwaltung zur Genehmigung vorzulegen.
Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat den Planentwurf der 8. Änderung des Teilflächennutzungsplans in der Fassung vom April 2025 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches entsprechend durchgeführt. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind in dieser Zeit nicht eingegangen.
Der Inhalt der im Ergebnis der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen ist in der beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.
Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des im Parallelverfahren geführten Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden.
Die Teilflächennutzungsplanänderung bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungs-behörde. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn der Teilflächennutzungsplan nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist oder dem Baugesetzbuch, den auf Grund dieses Gesetzbuchs erlassenen oder sonstigen Rechtsvorschriften widerspricht.
Können Versagungsgründe nicht ausgeräumt werden, kann die höhere Verwaltungsbehörde räumliche oder sachliche Teile der Teilflächennutzungsplanänderung von der Genehmigung ausnehmen.
Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die Teilflächennutzungsplanänderung wirksam. Jedermann kann den Teilflächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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686,5 kB
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2
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öffentlich
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2,1 MB
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3
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öffentlich
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772,8 kB
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4
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öffentlich
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949,5 kB
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5
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öffentlich
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5,3 MB
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