Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/25/059

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt unter Vorbehalt der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung:

  1. die Erneuerung der Spiel- und Hofflächen auf dem Gelände der Grundschule Burg Stargard.
  2. Die vorliegende Vorplanung wird bestätigt und dient als Grundlage für die weitere Entwurfs- und Ausführungsplanung.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planungsschritte einzuleiten und die Entwurfsplanung zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Sachverhalt

Der bestehende Schulhof einschließlich Spielplatz weist erhebliche sicherheits- und nutzungsrelevante Mängel auf:

  • Mehrere Spielgeräte sind stark abgenutzt; bei den gestalteten Schlangen und beim Turm lösen sich beispielsweise kleine Fliesen, wodurch Verletzungsgefahren bestehen.
  • Der Untergrund besteht weitgehend aus einer festgetretenen Sandfläche, die weder heutigen Standards entspricht noch eine saubere Nutzung ermöglicht – Sand wird auf Wege und in das Schulgebäude getragen.
  • Am Hang angebrachte provisorische „Spielgeräte“ bergen erhebliche Unfallrisiken, und die unbefestigte Hanglage ist optisch und funktional unzureichend.
  • Die fehlende Einfriedung des Spielbereichs erschwert eine verlässliche Aufsicht.

 

Bereits in der Vergangenheit gab es Überlegungen zur Verbesserung der Flächen.
 

Die nun vorliegende Vorplanung wurde mit der Leitung der Grundschule abgestimmt und es erfolgt eine Beteiligung der Schulkonferenz.

Auf Basis der Vorplanung soll nun die detaillierte Entwurfsplanung erarbeitet und der Stadtvertretung erneut vorgelegt werden.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, Fördermittel für die Maßnahme zu beantragen, um die Finanzierung zu gewährleisten. Der Beschluss ist hierfür Voraussetzung.

 

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rechtliche Grundlagen

KV M-V

 

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Finanz. Auswirkung

  • Zunächst lediglich Planungsmittel für Entwurfs- / Genehmigungsplanung
    • ca. 20 - 30 T€ - Einplanung über HH 2026
  • Voraussichtliche Investkosten ca. 650 T€

 

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Anlagen

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