Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/26/001

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Cölpin beschließt 

 

1. die Aufhebung des Beschlusses vom 17.10.2019 mit der Nr. 03GV/19/006 

(Grundsatzbeschluss Neubau Feuerwehrgerätehaus Neu Käbelich)

 

und 

 

2. die Änderung des Beschlusses vom 13.03.2025 mit der Nr. 03GV/25/002 zum Vorhaben „Neubau FFw-Gerätehaus in Neu Käbelich“. Es werden zum Beschluss Nr. 03GV/25/002 folgende Punkte aufgehoben:

 

  • die weitere Umsetzung des Neubaus eine FFw-Gerätehauses sowie
  • die noch nicht ausgeführten Teile der Erschließungsmaßnahmen, soweit diese im 

    Zusammenhang mit dem Neubau standen.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden beauftragt, die eingeleiteten Verfahren zur Fördermittelbeantragung zu beenden.


Reduzieren

Sachverhalt

Nach Beschlussfassung in der Gemeindevertretersitzung vom 13.03.2025 (Nr. 03GV/25/002) wurde durch die Feuerwehrkammeraden eine Interimslösung in Form von Containern (Aufenthaltsraum + WC-Container) am ausgewiesenen Standort des Feuerwehrgebäudes errichtet.

Diese wird nach derzeitiger Einschätzung der Feuerwehrkameraden als ausreichend zur Sicherstellung der erforderlichen Nutzung angesehen. Eine entsprechende unbefristete Baugenehmigung liegt mit Schreiben vom 18. Februar 2026 vor.

 

Bestimmte Bestandteile der Erschließungsmaßnahmen, wie z.B. die Trink- und Schmutzwasserhausanschlüsse, sind bereits realisiert worden. Eine weitere Umsetzung der im Zusammenhang mit dem Neubau des Gebäudes vorgesehenen Erschließungsmaßnahmen ist derzeit nicht erforderlich.

 

Seitens der Verwaltung werden die geäußerten zukünftigen Vorstellungen – siehe Anlage 1 - baurechtlich auf Umsetzbarkeit geprüft und Empfehlungen für die weitere Vorgehensweise in einer der kommenden Gemeindevertretungen vorgeschlagen. In der Anlage 2 sind die derzeitigen Grenzen des B-Planes Nr. 6 „Am Koppelberg“ und die vorhandene Bebauung mit den Containern dargestellt.

Reduzieren

rechtliche Grundlagen

 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)


Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Vorerst keine.

Wenn konkrete Umsetzungsvorschläge durch die Verwaltung erarbeitet wurden (beispielsweise Notwendigkeit der Änderung des bestehnden B-Planes), dann werden diese zur Entscheidung der Gemeindevertretung vorgelegt.


Loading...