Beschlussvorlage Gemeinde Pragsdorf - 09GV/26/005
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über den Vorentwurf und die Auslegung des Vorentwurfes zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 8 "SO Freiflächen-PV-Anlage Pragsdorf"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Gemeinde Pragsdorf
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Martina Dörbandt
- Einreicher:
- Bauamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf
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Entscheidung
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19.03.2026
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Beschlussvorschlag
Auf Grundlage des § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3, § 3 Abs. 1 und des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V (KV M-V) werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf nachfolgende Beschlüsse gefasst.
1. Die Gemeindevertretung Pragsdorf stimmt dem Vorentwurf über den
vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 8 “SO Freiflächen-PV-Anlage Pragsdorf”, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht, zu.
2. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 8 “SO Freiflächen-Anlage
Pragsdorf” ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen und im Internet bzw. auf der Homepage der Amtsverwaltung zu veröffentlichen. Zusätzlich ist der Vorentwurf öffentlich auszulegen.
Die Öffentlichkeit, die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 1 und 2 sowie § 2 Abs.2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung des Vorentwurfs einschl. Begründung und Umweltbericht zu unterrichten.
Sachverhalt
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll auf einer Fläche von ca. 1,0 ha, auf dem Flurstück 5, Flur 8 in der Gemarkung Pragsdorf (ehemalige Deponie), eine Freiflächen-PV-Anlage errichtet werden.
Das Planziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes PVA gem. § 11 Abs 2 BauNVO.
Der Vorentwurf der Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8, bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil B und der Begründung mit Umweltbericht, wird zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden und zur öffentlichen Auslegung nach den gesetzlichen Vorschriften und entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Pragsdorf zur Fortsetzung des Verfahrens bestimmt.
Die öffentliche Auslegung kann gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen durchgeführt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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