Beschlussvorlage Gemeinde Pragsdorf - 09GV/26/005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf Grundlage des § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3, § 3 Abs. 1 und des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V (KV M-V) werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf nachfolgende Beschlüsse gefasst.

 

1. Die Gemeindevertretung Pragsdorf stimmt dem Vorentwurf über den

 vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 8 “SO Freiflächen-PV-Anlage Pragsdorf”, bestehend  aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht, zu.

 

2. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 8 “SO Freiflächen-Anlage

 Pragsdorf” ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen und im Internet  bzw. auf der Homepage der Amtsverwaltung zu veröffentlichen. Zusätzlich ist der               Vorentwurf öffentlich auszulegen.

 Die Öffentlichkeit, die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange  und die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 1 und 2 sowie § 2 Abs.2 BauGB zu               beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung des Vorentwurfs               einschl. Begründung und Umweltbericht zu unterrichten.

 

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll auf einer Fläche von ca. 1,0 ha, auf dem Flurstück 5, Flur 8 in der Gemarkung Pragsdorf (ehemalige Deponie), eine Freiflächen-PV-Anlage errichtet werden.

Das Planziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes PVA gem. § 11 Abs 2 BauNVO.

 

Der Vorentwurf der Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8, bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil B und der Begründung mit Umweltbericht, wird zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden und zur öffentlichen Auslegung nach den gesetzlichen Vorschriften und entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Pragsdorf zur Fortsetzung des Verfahrens bestimmt.

 

Die öffentliche Auslegung kann gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen durchgeführt werden.

 

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rechtliche Grundlagen

BauGB; BauNVO, KV M-V

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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