Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/12/039
Grunddaten
- Betreff:
-
Lehmscheune Sabeler Weg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Dörte Stiegler
- Einreicher:
- Frau Strohrmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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06.09.2012
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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10.09.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard entscheidet sich für eine Übernahme der im Grundbuch von Burg Stargard Blatt 692 Gemarkung Burg Stargard, Flur 11, Flurstück 119 mit einer Größe von 595 m² und Flur 12, Flurstück 200/4 mit einer Größe von 67 m².
Der Bürgermeister wird beauftragt die nötigen Schritte zur Vermögenszuordnung einzuleiten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am Sabeler Weg (gegenüber der Garagentrakte - Flurstücke 119 und 200/4 der Flur 11 Gemarkung Burg Stargard) befindet sich eine derzeit ungenutzte, denkmalgeschützte Lehmscheune. Die Stadt Burg Stargard ist nicht Eigentümer des Grundstücks.
Im Grundbuch ist für beide Flurstücke eine Firma eingetragen, deren Liquidation beendet und die Firma erloschen ist. An der Scheune sind mindestens Sicherungsmaßnahmen erforderlich, für die sich derzeit, auf Grund ungeklärter Eigentumsverhältnisse, allerdings keiner zuständig fühlt.
Das Gebäude ist darüber hinaus historisch Bedeutsam, so dass die Vermeidung des weiteren Verfalls wünschenswert wäre.
Die Stadt Burg Stargard könnte nun beim Land Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Vermögenszuordnung stellen, so dass die Scheune in das Eigentum der Stadt gehen könnte. Kosten fallen dafür nicht an.
Im Vorfeld wurde dahingehend eine Anfrage bei der Kommunalaufsicht des Landkreises gestellt, ob eine Übernahme des Grundstückes kommunalrechtlich vertretbar wäre. Die Kommunalaufsicht gab folgende Antwort:
Bezüglich Ihrer Anfrage, ob der Erwerb des Grundstücks mit der historischen, denkmalgeschützten Lehmscheune durch die Stadt Burg Stargard kommunalrechtlich vertretbar wäre, verweise ich auf § 56 Abs. 1 KV M-V. Danach soll eine Gemeinde Vermögensgegenstände nur erwerben, soweit dies zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Ob das im konkreten Fall gegeben ist, muss die Stadtvertretung sachgerecht entscheiden. Dabei können neben den finanziellen Aspekten möglicher Weise auch Ziele der Ortsgestaltung etc. in die weiteren Betrachtungen einbezogen werden.
Es wäre dementsprechend zu beraten, ob die Stadt Burg Stargard grundsätzlich Interesse am Erhalt der Scheune hätte und dahingehend als mögliche Eigentümerin auch finanzielle Aufwendungen hinnehmen würde. Dahingehend wäre dann auch zu überlegen, welche Nutzung solch ein Gebäude in Zukunft bekommen könnte. In der Vergangenheit wurde die Scheune insbesondere als Lagerstätte genutzt.
Die Vorlage ist zunächst nur zur ersten Information und Beratung gedacht. Folgender Beschlussvorschlag wäre denkbar:
Rechtliche Grundlage:
BGB, KV M-V
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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343 kB
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