Beschlussvorlage - 02GV/12/013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt der Vereinbarung über die anteilige Erstattung der Verfahrenskosten zur Durchführung eines Musterprozesses zu und bevollmächtigt die Bürgermeisterin sowie ihren Stellvertreter zur Unterzeichnung dieser Vereinbarung.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Cammin erkannte die Zahlung der Rückforderungsansprüche im Bezug auf den Schullastenausgleich an die Stadt Burg Stargard mit Beschluss vom 07.05.2012 an und stellte die Mittel in den Haushalt 2012 ein.

Zur Klärung der unterschiedlichen Rechtsauffassung des Schullastenausgleichs wird ein Musterprozess herbeigeführt.

Das Klageverfahren wird als Musterverfahren zwischen der Stadt Burg Stargard und der Gemeinde Holldorf durchgeführt.

Auf der Bürgermeisterberatung am 11.10.2012 verständigten sich alle betroffenen Bürgermeister dazu, die für die Gemeinde Holldorf während des Prozesses anfallenden Verfahrenskosten auf alle Gemeinden zu verteilen entsprechend der jeweiligen Anteile.

 

 

 

Rechtliche Grundlage:

§ 780 ff. BGB

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Die voraussichtlich anteiligen Prozesskosten müssen im Jahr der Anhängigkeit des Gerichtsverfahrens in den Haushalt eingestellt werden.

Sie werden in der Bilanz der Rückstellung für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren zugeführt.

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Anlagen

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