Beschlussvorlage - 09GV/14/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 17.6.2014 über die Umschuldung des Darlehens Nr. 6390553 für die Wohnraummodernisierung in Höhe von 115.300,00 EUR zu genehmigen. Den Zuschlag erhält die Sparkasse Mecklenburg-Strelitz mit einem Zinssatz in Höhe von 1,39 %. Der Zinssatz ist festgeschrieben bis zum 30.06.2024.

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Sachverhalt

Begründung:

Die Zinsbindung des Kredites ist am 30.06.2014 abgelaufen. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Sparkasse Mecklenburg-Strelitz abgegeben und sieht wie folgt aus:

 

Zinsbindung 5 Jahre                            0,62 %

Zinsbindung 7 Jahre                            0,93 %

Zinsbindung 10 Jahre                            1,45 % mit jeweils 1% Tilgung

 

Zinsbindung 10 Jahre                            1,39 % mit 6,59 % Tilgung.

 

Bei dem letzten Konditionsangebot bleibt die bisherige Annuitätsrate von jährlich ca. 9.200 EUR erhalten, so dass der Kredit, der über die gemeindeeigenen Wohnungen refinanziert wird, im Jahr 2026 beendet werden kann.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 39 Abs. 3 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Verringerung der Zinsaufwendungen (alt 4,72 %; neu 1,39 %), damit höhere Tilgung

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