Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/14/028

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard stimmt der vorgelegten Vorplanung zu und ermächtigt den Stadtentwicklungsausschuss mit der Festlegung der entsprechenden Sanierungsschritte.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle weiteren Schritte zur Umsetzung der Sanierung der Trauerhalle vorzunehmen und die notwendigen Mittel im Zuge der Haushaltsplanung zu berücksichtigen..

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Bereits in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 10.04.2014 wurde die Vorplanung vom Architekt Herrn Bergmann vorgestellt. Auf Grund der zahlreichen Schäden an der Trauerhalle auf dem Friedhof Burg Stargard (Fotodokumentation) wird deutlich, dass das Gebäude stark sanierungsbedürftig ist.

Besonderes Augenmerk muss auf das stark vermooste Dach und den Anbau mit den Toiletten gerichtet werden. Ebenso ist der Eingangsbereich zu erneuern.

Die Denkmalschutzbehörde hatte sich das Gebäude angesehen und vorerst keine Fördermittel in Aussicht gestellt.

Die Gesamtkosten für die grundhafte Sanierung des Gebäudes belaufen sich nach der vorläufigen Kostenberechnung auf ca. 380 T€. Von Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass durch den Ausschuss in Abstimmung mit dem Planer die dringendsten Sanierungsmaßnahmen in Jahresscheiben festgelegt und die entsprechenden Mittel in den Haushalt eingestellt werden. Eine grundhafte Sanierung des kompletten Gebäudes innerhalb eines Jahres ist auf Grund der derzeitigen Haushaltslage und in Anbetracht nicht zur Verfügung stehender Fördermittel nicht zu empfehlen.

 

Rechtliche Grundlage:

KV M-V, GemHVO-Doppik, HH-Plan

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Je nach Festlegung der Sanierungsschritte siehe beigefügter Kostenberechnung.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...