Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/14/044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die

Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen

des Wasser- und Bodenverbandes

(siehe Anlage).

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Burg Stargard ist gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Havel/Obere Tollense“. Der Wasser- und Bodenverband nimmt die Unterhaltung der Gewässer in zweiter Ordnung wahr. Entsprechend der Verbandssatzung sind zur Erfüllung der Aufgaben Verbandsbeiträge durch die Stadt zu leisten. Diese werden nach den Grundsätzen des §6 Abs. 1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) durch Gebühren den Eigentümern der Grundstücke im Gebiet der Stadt Burg Stargard auferlegt. Diese Satzung regelt die Verfahrensweise der Veranlagung und die Höhe der Gebühr.

Die Änderung der bisherigen Satzung erfolgt aufgrund der neuen Kalkulation der Gebühren für den Wasser- und Bodenverband. Der Sonderposten aus den Jahren 2011-2013 für den Gebührenausgleich wird über die Gebührenkalkulation aufgelöst.

Ebenfalls einbezogen ist auch die Gemeindefusion zwischen der Stadt Burg Stargard und der Gemeinde Cammin.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 5 KV M-V, §§ 1,2,6,7,17 KAG

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Deckung der Aufwendungen des Wasser- und Bodenverbandes und des Verwaltungsaufwandes

 

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Anlagen

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