Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/15/042
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung eines Grundstücks an die Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Dörte Stiegler
- Einreicher:
- Frau Strohrmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
|
Entscheidung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
|
Entscheidung
|
|
|
27.05.2015
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Burg Stargard stimmt der Übertragung der Grundstücke 251 und 252 Flur 2 Gemarkung Cammin mit jeweils 4.000 m² einschließlich des darauf befindlichen Wohnblocks an die:
Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbH
Mühlenstraße 30
17094 Burg Stargard
zu.
Für die Ermittlung des Verkehrswertes ist die Erstellung eines Gutachtens beim Gutachterausschuss des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zu beauftragen.
Der ermittelte Wert ist als Einlage ins Stammkapital der Wowi durch den Gesellschafter, die Stadt Burg Stargard, zugrunde zu legen.
Somit entfällt die Zahlung eines Kaufpreises.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch die Fusion der Stadt Burg Stargard mit der Gemeinde Cammin ist die Stadt Burg Stargard auch Grundstückseigentümer der Flurstücke 251 und 252 der Flur 2 Gemarkung Cammin geworden. Auf dem Grundstück befindet sich ein Wohnblock mit 10 Wohneinheiten (Hauptstraße 10,12). Die Verwaltung dieser Wohnungen wurde der Neuwoba übertragen. Weiterhin befinden sich auf dem Grundstück 10 Gärten und 10 Garagen, welche an die Mieter verpachtet sind. Fünf Gärten wurden bereits aus Altersgründen aufgegeben. Pachteinnahmen 1.032,50 €/Jahr.
Die Stadt Burg Stargard hat alle in ihrem Eigentum befindlichen Wohnblöcke der Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbH (Wowi)übertragen. Die Stadtvertreter mögen entscheiden, ob auch der Wohnblock in Cammin in das Eigentum der Wowi übertragen werden soll. Zur Feststellung des Verkehrswertes ist die Erstellung eines Gutachtens erforderlich. Der ermittelte Wert wird als Einlage ins Stammkapital der Wowi zugrunde gelegt. Dadurch entfällt die Zahlung eines Kaufpreises.
Das Gutachten wäre zugleich Entscheidungshilfe für Aufsichtsrat bzw. Stadtvertretung, falls das Grundstück später mal verkauft werden soll.
Rechtliche Grundlage:
BGB, KV M-V
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
