Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/20/040
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau Mühlenstraße ab Kreuzungsbereich Bachstraße bis Anbindung Galgenberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Andy Marquardt
- Einreicher:
- Andy Marquardt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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20.08.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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16.09.2020
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Sachverhalt
Die Stadt Burg Stargard bemüht sich seit Jahren in Zusammenarbeit mit dem Straßenbauamt Neustrelitz um den Ausbau der Mühlenstraße und der Neugestaltung der Nebenanlagen. Die Stadt hat hierzu, da es sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme handelt, eine Vereinbarung mit dem Straßenbauamt Neustrelitz geschlossen um einen Ausbau im Jahr 2021 zu realisieren.
Die Mühlenstraße (Landesstraße 33) ist als Ortsdurchfahrt in Burg Stargard eine viel befahrene Straße für den innerörtlichen Verkehr sowie für den Durchgangsverkehr.
Die nutzbare Straßenbreite wechselt im Abschnitt ab der Kreuzung Bachstraße bis Höhe Rathauszufahrt zwischen 4,40 m (Haus 24) und 6,70 m. Die beidseitig vorhandenen Gehwege weisen aufgrund der in die Straßenflucht ragenden Gebäude (Haus 12, 14, 16 und 24) und Hauszugangstreppen zum Teil nur Breiten von 60 bis 70 cm auf und sind so für mobilitätseingeschränkte Personen oder Kinderwagen nicht nutzbar. Der Gehweg ist derzeit mit Betonplatten befestigt, die sich mittlerweile in einem desolaten Zustand befinden.
In der Weiterführung der Mühlenstraße von der Rathauszufahrt in Richtung Anbindung Galgenberg beträgt die Fahrbahnbreite ca. 6,70 m. Hier erfolgt ein Vollausbau der Mühlenstraße. Der vorhandene Gehweg (zum Sindram-Bau) wird nicht verändert. Nur im Bereich der Buswendeschleife erfolgt eine Anpassung und Neugestaltung des Gehwegbereiches sowie der Bereich vor der Dewitzer Chaussee Nr. 3.
Durch die Herstellung des Standardausbaus entsprechend dem technischen Regelwerk RASt 06 mit dem grundhaften Ausbau der L 33 einschließlich der Erneuerung der Gehwege innerhalb der Ortslage wird die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöht.
Ergebnisse / Empfehlungen aus den beratenden Ausschüssen:
- auf die Gosse in Großpflaster wird verzichtet
- Bemusterung der Pflastersteine soll vorab erfolgen
- Fläche vor dem Wohn- und Geschäftshaus Mühlenstraße 2 soll als Grünfläche ausgebildet werden, über die Art der Bepflanzung soll zu einem späteren Zeitpunkt unter Berücksichtigung möglicher Sichteinschränkungen entschieden werden
- vom Planungsbüro soll noch einmal eine Stellungnahme bzgl. der Ausweisung einer rechten Abbiegespur aus der Bachstraße heraus abgegeben werden
Rechtliche Grundlage:
KV M-V, GemHVO-Doppik, HH-Plan 2020
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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896,5 kB
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2
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1,1 MB
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3
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989,2 kB
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4
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858,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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16,7 kB
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